Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist ein Instrument der deutschen Energiepolitik. Es wurde bereits im Jahr 2000 eingeführt und seither immer wieder verändert. Heute gilt die EEG-Novelle aus dem Jahr 2017. Während die Ausgestaltung des Gesetzestextes kontinuierlich an die aktuellen Marktsituationen angepasst wurde, haben sich die Ziele nicht verändert.
Maßnahmen der deutschen Energiepolitik
Um die Ziele der Bundesregierung erreichen zu können, enthält das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein umfangreiches Maßnahmenpaket. So müssen Stromnetzbetreiber erneuerbare Energieanalgagen anschließen und den erzeugten Strom einspeisen. Ein wichtiger Grundsatz dabei ist, dass erneuerbar erzeugte elektrische Energie immer Vorrang hat. Das heißt: Bei einem Überangebot in deutschen Stromnetzen müssen die Betreiber zuerst fossile Kraftwerke herunterregeln. Damit das sicher und zuverlässig funktioniert, müssen sie außerdem auch ihre Netze ausbauen.
Neben dem beschriebenen Anschlusszwang regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz auch eine feste Vergütung für regenerativen Strom. Das gilt zumindest für kleinere Anlagen, die dabei für einen festgelegten Zeitraum von zum Beispiel 20 Jahren einen konstanten Betrag erhalten. Diesen gibt es für jede Kilowattstunde, die sie in das öffentliche Netz einspeisen.
Da die Preise der erneuerbaren Energieanlagen mit der Zeit sinken, passt die Regierung auch die Vergütungssätze immer wieder an die Marktsituation an. Diese sinken also im Laufe der Zeit. Bei Großanlagen wird die Höhe der Einspeisevergütung heute über sogenannte Ausschreibungen ermittelt. Dabei vergibt der Staat Aufträge für Anlagen wie Wind- oder Solarparks an die Anbieter, die die geringste Vergütung benötigen. Ziel der Ausschreibungsmodelle ist es, die Kosten der Anlagen schneller zu senken.
Die dritte Maßnahme des Erneuerbare-Energien-Gesetzes betrifft die Finanzierung der Einspeisevergütungen. Diese erfolgt dabei nicht aus Steuermitteln, sondern über eine sogenannte EEG-Umlage. Die meisten Stromverbraucher zahlen diese als Teil des Strompreises und beteiligen sich somit am Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass längst nicht alle Verbraucher die Kosten mittragen. So gibt es zahlreiche Ausnahmen für energieintensive Betriebe.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz zum Klimaschutz
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgasemissionen stark zu reduzieren. So sollen sie im Vergleich zu 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent sinken. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die Energiewende im Stromsektor und hilft, die CO2-Emissionen Jahr für Jahr zu reduzieren. Das allein reicht jedoch nicht aus. So kommt es neben dem Umschwung im Strom-Sektor auch auf Veränderungen in den Bereichen Wärme und Verkehr an. Denn diese verursachen zusammen etwa zwei Drittel der jährlichen Treibhausgasemissionen. Mit der Energieeinsparverordnung hat der Gesetzgeber wichtige Weichen gestellt, auch den Gebäudebereich effizienter zu Gestalten.