Attraktive Förderung der Heizung sichern
BEG-Förderung der Heizung ab 2021 vom BAFA
Seit Januar 2021 stellt der Staat mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein Förderprogramm für Maßnahmen in die Energieeffizienz zur Verfügung. Über den Programmteil Einzelmaßnahmen (EM) bekommst du dabei hohe Zuschüsse für den Tausch der Heizung oder die Heizungsoptimierung. Ab Juli 201 kannst du dich alternativ auch für zinsgünstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen entscheiden. Letztere reduzieren die zurückzuzahlende Kreditsumme und entsprechen der Höhe der einmaligen Zuschüsse. Erhältlich ist die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Förderdarlehen beantragst du hingegen über deine Hausbank, die alle Unterlagen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weiterleitet.
Natürlich kennt deine Heizung dein Haus nicht so gut wie du. Soll sie optimal arbeiten, musst du ihr daher etwas helfen. In der Fachsprache heißt das: Du musst die Heizkurve richtig einstellen. Denn diese weist jeder Außentemperatur eine Vorlauftemperatur zu. So sorgt eine außentemperaturgeführte Regelung zum Beispiel dafür, dass das Heizungswasser bei einer Außentemperatur von 0 °C mit 35 Grad Celsius zu den Heizflächen strömt. Bei einer Außentemperatur von – 10 °C hebt sie die Vorlauftemperatur dann beispielsweise auf 45 Grad Celsius an, um mehr Wärme ins Haus zu bringen.
Voraussetzung für die Förderung der Heizung ist, dass du deinen alten Kessel durch eine neue Hybrid- oder Umweltheizung austauschen lässt. Da es die BEG-EM-Mittel nur im Bestand gibt, muss dein Haus außerdem mindestens 5 Jahre alt sein. Die folgende Tabelle zeigt Konditionen und Voraussetzungen im Überblick.
Heizungsart |
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Renewable-Ready- Gasbrennwertheizung |
Gas-Hybridheizung |
Solarthermieanlage |
Wärmepumpe |
Biomasseheizung |
Austausch einer Ölheizung |
Heizungsoptimierung |
Individueller Sanierungsfahrplan |
Möchtest du die Förderung der Heizung beantragen, kannst du maximal 60.000 Euro anrechnen. Dazu gehören alle Ausgaben für Demontage, Technik, Installation und Zubehör. Auch für Umfeldmaßnahmen wie den Austausch von Heizkörpern, die Installation einer Flächenheizung oder den Einbau eines Reglers wie dem EasyControl von Bosch bekommst du die Mittel.
Förderung für eine stromerzeugende Heizung
Auch stromerzeugende Heizungen wie Blockheizkraftwerke (BHKW) oder Brennstoffzellen fördert der Staat. So bekommst du für Anlagen mit bis zu 50 Kilowatt elektrischer Leistung eine Vergütung von 8 Cent für jede Kilowattstunde Strom, die du in das öffentliche Netz einspeist. Verbrauchst du die elektrische Energie selbst, erhältst du eine Vergütung von 4 Cent pro Kilowattstunde. Lässt du eine kleine stromerzeugende Heizung einbauen, zahlt der Staat die Vergütung für die ersten 60.000 Betriebsstunden auf Wunsch sogar pauschal aus. Mit 4 Ct/kWh und einer maximalen elektrischen Leistung von 2 kW gibt es dabei bis zu 4.800 Euro Förderung für deine Heizung.
Mehr Geld bekommst du für Brennstoffzellenheizungen. Denn neben der Stromvergütung übernimmt der Staat hier bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten über das Programm 433 der KfW.
Im Neubau bekommst du Zuschüsse und Darlehen mit Tilgungszuschüssen, wenn du ein energiesparendes Haus errichtest. Der Fördersatz liegt zwischen 15 und 27,5 Prozent und hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Beantragen kannst du die Mittel ab Juli 2021 über den Programmteil „Wohngebäude“ der BEG-Förderung. Bis dahin steht dir mit dem KfW-Programm 153 eine Kreditvariante zur Verfügung.
Fördermittel rechtzeitig beantragen: So geht’s
Wichtig ist, dass du die Förderung der Heizung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragst. Für Zuschüsse wendest du dich dabei an das BAFA. Dieses stellt auf seiner Webseite ein Formular bereit, über das du die Mittel selbst beantragen kannst. Geht es um ein Förderdarlehen, wendest du dich hingegen an deine Hausbank. Ein Energieberater ist in beiden Fällen nicht erforderlich.
Attraktive Steuerboni als Alternative nutzen
Hast du den Antragszeitraum verpasst, bekommst du mit dem Steuerbonus für die Sanierung zumindest 20 Prozent Förderung. Dazu gibst du die Kosten nachträglich bei deiner Einkommensteuererklärung an. Über einen Zeitraum von drei Jahren kannst du dabei bis zu 40.000 Euro absetzen.
Mit dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen hast du eine weitere Alternative zur Förderung der Heizung. Hier kannst du 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen, wenn du die technischen Voraussetzungen der Fördergeber nicht erfüllst. Geltend machst du auch diesen Steuerbonus nachträglich über deine Steuererklärung.