Heizungswartung
Aufgaben und Inhalte der regelmäßigen Heizungswartung
Der Begriff der Wartung bezieht sich auf die Instandhaltungsarbeiten an einer Heizungsanlage . Hat ein Monteur bei einer Inspektion (Kontrolle des Ist-Zustandes) kleinere Mängel festgestellt, behebt er diese im Rahmen der Wartung. Auf diese Weise bleibt der Sollzustand erhalten. Ist die Anlage ausgefallen, sind größere Reparaturarbeiten nötig. Experten sprechen dabei von der Instandsetzung.
Nach dieser Definition unterteilt auch der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) die Arbeiten in Inspektion und Wartung. Bei der Inspektion untersucht ein Heizungsfachmann den allgemeinen Zustand der Technik. Er prüft alle brennstoff- und wasserführenden Teile und testet den Brenner. Darüber hinaus kontrolliert der Experte den Brennraum, die Heizflächen, die Verbrennungsluftversorgung, die Abgasführung, den Wasserstand, das Heizungswasser, die Einstellung von Pumpen sowie weiter heizungsspezifische Bauteile. Abschließend misst er die Abgaswerte und dokumentiert alle Ergebnisse in einem Protokoll.
Kleinere Mängel kann er im Rahmen der Heizungswartung sofort beheben. Dabei geht es vor allem um die Reinigung von Brenner und Brennraum, den Austausch von Verschleißteilen, das Einstellen der Heizung sowie das Nachfüllen des Heizungswassers. Neben diesen allgemeinen Anforderungen legen auch die Heizungshersteller einen Ablaufplan für die regelmäßige Wartung fest.
Übrigens: Eine digitale Heizung informiert deinen Heizungsbauer bei deiner Zustimmung immer über den aktuellen Zustand. Auf diese Weise kann er kleinere Probleme oft sofort aus der Ferne lösen. Möglich ist das zum Beispiel mit der Bosch EasyControl App in Verbindung mit dem HomeCom Pro Portal für Installateure.
Mit einem Wartungsvertrag sparen: Darauf kommt es an
Eine Frage, die viele Gebäudeeigentümer und Mieter interessiert:
Wie verhält es sich mit der Heizungswartung in Mietsachen? Wer beauftragt den Monteur und wer kommt für seine Rechnung auf?
Die Antworten hängen hier vom Mietvertrag ab. Steht darin, dass der Mieter die Kosten der Wartung zu tragen hat, lassen sie sich auf die Betriebskosten umlegen. Die Bewohner zahlen dann für wiederkehrende Inspektions- und Wartungsarbeiten. Größere Reparaturen (Instandsetzungsarbeiten) sind jedoch vom Vermieter zu bezahlen. In jedem Fall ist es günstig, den Vermieter um die Beauftragung der Heizungswartung zu bitten und alle Rechnungen sorgsam aufzubewahren. Ob die Klauseln und Formulierungen im Mietvertrag rechtmäßig sind, sollten Mieter hingegen prüfen lassen. Ansprechpartner sind die lokalen Mieterschutzverbände.